Kassenleistungen - Das steckt dahinter
Die sogenannten Kassenleistungen beziehen sich auf die Kosten, die von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden. Grundsätzlich wird hier über die Pflegeversicherung eine Erstattung nach Pflegestufen wie sie im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) geregelt sind, vorgenommen. Bei verschiedenen Leistungen jedoch kann auch eine Finanzierung als normale Krankenkassenleistung nach SGB V vorgesehen sein. Kosten, die weder von der Pflegestufe noch von der Krankenkasse abgedeckt werden, müssen leider zugezahlt werden. Bei der Aufstellung Ihres Pflegebedarfs werden wir im Detail auf alle Finanzierungsmöglichkeiten eingehen und natürlich auch Leistungen hinterfragen, die von ihrer Zuzahlung abhängig sind.
Kontakt
Pflegebüro Schmidt
Marktallee 66 48165 Münster (Hiltrup)
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Öffnungszeiten
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Termine nach Absprache
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Oliver Schmidt Betriebswirt Inhaber | Pflegedienstleitung |
![]() Otti Lüktemeier, Verwaltung |
![]() Sarah Werth, Verwaltung |